Lionea Fördermittel

BAFA-Beratungsförderung: 80 Prozent für Brandenburger Betriebe

Die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ erstattet Betriebsstätten in Brandenburg 80 Prozent der Beratungskosten — höchstens 2.800 Euro je Beratung. Anträge sind nach der laufenden Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Die Eckdaten

Alle Werte gelten für Betriebsstätten in Brandenburg. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Förderrichtlinie.

Programm
Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, umgesetzt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuschussquote
80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten
Bemessungsgrundlage
höchstens 3.500 Euro je Beratung
Höchster Zuschuss
2.800 Euro je Beratung
Anzahl
bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen innerhalb der Richtlinienlaufzeit, höchstens zwei pro Jahr
Antragsfrist
Anträge nach der laufenden Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026
Antragsweg
ausschließlich online über die Antragsplattform des BAFA, zwingend vor Beratungsbeginn
Auszahlung
Erstattungsverfahren — Sie zahlen die Rechnung zuerst, der Zuschuss folgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises
Beratungsunternehmen
muss für das Programm beim BAFA registriert sein — LIONEA ist registriert
Beihilferecht
De-minimis-Beihilfe nach Verordnung (EU) 2023/2831, Obergrenze 300.000 Euro je Unternehmen in drei Jahren

Was gefördert wird

Förderfähig sind alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Zuschnitt ist bewusst weit: Es geht um Beratung, die das Unternehmen als Ganzes voranbringt, nicht um einzelne Fachleistungen.

In der Praxis fallen darunter Strategie- und Nachfolgefragen, die Neuordnung von Abläufen und Kalkulation, Personal- und Führungsthemen, Vertriebsaufbau, Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz sowie Liquiditäts- und Finanzierungsplanung.

Was nicht gefördert wird

Nicht förderfähig sind Leistungen, die zum laufenden Geschäftsbetrieb gehören oder ohnehin von anderen Berufsträgern erbracht werden — etwa die laufende Steuer- oder Rechtsberatung, Buchführung, reine Gutachten sowie Beratungen, die überwiegend dem Verkauf eigener Produkte des Beraters dienen. Auch Beratungen, die vor der Bewilligung begonnen wurden, sind ausgeschlossen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, die die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen. Für die Höhe des Zuschusses zählt der Standort der Betriebsstätte, nicht der Sitz der Gesellschaft: Ein Unternehmen mit Betrieb in Cottbus wird nach dem für Brandenburg geltenden Satz gefördert.

Befindet sich Ihr Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung, ist vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch bei einer regionalen Anlaufstelle zu führen. Die Bestätigung darüber wird später mit dem Verwendungsnachweis eingereicht.

Warum die Registrierung des Beraters zählt

Gefördert werden nur Beratungen von Unternehmen, die für dieses Programm beim BAFA registriert sind und eine Berater-ID führen. Die Registrierung ist keine Zertifizierung des Bundes, sondern eine Listung. Geprüft wird dabei unter anderem, dass der überwiegende Teil des Umsatzes aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammt, dass ein Qualitätssicherungssystem eingeführt ist und gelebt wird und dass die Beratung richtlinienkonform durchgeführt wird.

Die Verantwortung dafür, das zu prüfen, liegt bei Ihnen als Auftraggeber: Sie müssen sich vor der Antragstellung vergewissern, dass Ihre Beratung registriert ist. Eine frühere zentrale Beraterbörse gibt es dafür nicht mehr — sie wurde Ende 2019 eingestellt.

Bei uns ist dieser Punkt erledigt

Die LIONEA GmbH ist beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert. Fragen Sie das trotzdem bei jedem Anbieter nach, den Sie in Betracht ziehen. Fällt es erst beim Verwendungsnachweis auf, ist der Zuschuss verloren — die Beratung haben Sie dann trotzdem bezahlt.

Wie der Antrag abläuft

Der Antrag wird ausschließlich online über die Antragsplattform des BAFA gestellt, und zwar bevor die Beratung beginnt. Nach der Bewilligung führen wir die Beratung durch. Zum Abschluss gehen Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis an die Behörde; danach wird der Zuschuss erstattet.

Den vollständigen Ablauf mit allen Fristen und Unterlagen finden Sie unter Ablauf und Voraussetzungen.

Der teuerste Fehler

Vor der Bewilligung mit der Beratung zu beginnen. Selbst ein Vorbereitungstermin, der als Beratungsleistung abgerechnet wird, kann den gesamten Zuschuss kosten. Zwischen Antrag und Bescheid wird nicht beraten — gesprochen werden darf natürlich trotzdem.

Warum die Frist jetzt zählt

Die laufende Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Ob und unter welchen Bedingungen das Programm danach fortgeführt wird, ist nicht bestätigt. Wer ein Vorhaben ohnehin plant, stellt den Antrag deshalb besser in diesem Jahr als im nächsten.

Passt Ihr Vorhaben in die Richtlinie?

Das lässt sich in einem halbstündigen Gespräch klären. Wir sagen Ihnen auch, wenn es nicht passt — und ob das INQA-Coaching der bessere Weg wäre.