Erklärung zur Barrierefreiheit
Die LIONEA GmbH möchte, dass diese Website für alle nutzbar ist — auch für Menschen, die sie mit der Tastatur, einem Screenreader oder stark vergrößert bedienen.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 auch für private Unternehmen. Für Dienstleistungen sieht es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor: Wer weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht, fällt nicht darunter.
Die LIONEA GmbH erfüllt diese Kriterien und erbringt Dienstleistungen; sie bringt keine Produkte im Sinne des Gesetzes in Verkehr. Eine gesetzliche Verpflichtung nach dem BFSG besteht für diese Website daher nicht. Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig, weil wir die Anforderungen ohnehin umgesetzt haben und Rückmeldungen dazu haben möchten.
Stand der Vereinbarkeit
Als fachliche Prüfgrundlage verwenden wir die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA — denselben Maßstab, den das Gesetz bei Betroffenheit anlegen würde. Diese Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend vereinbar mit dieser Stufe. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.
Was wir umgesetzt haben
- Alle Inhalte stehen im ausgelieferten Quelltext und sind auch ohne JavaScript vollständig lesbar und bedienbar.
- Die gesamte Seite lässt sich per Tastatur bedienen; der Fokus ist jederzeit sichtbar.
- Ein Sprunglink führt direkt zum Hauptinhalt.
- Die Überschriften folgen einer durchgehenden Hierarchie, Bereiche sind über HTML-Landmarken ausgezeichnet.
- Text- und Bedienelemente erreichen mindestens das Kontrastverhältnis 4,5 zu 1, die meisten deutlich mehr.
- Alle inhaltstragenden Bilder haben Alternativtexte, rein dekorative Grafiken sind als solche ausgezeichnet.
- Die Seite bleibt bis zu einer Vergrößerung von 200 Prozent ohne Verlust von Inhalt oder Funktion nutzbar.
- Bewegung und Übergänge werden abgeschaltet, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist.
- Formularfelder sind beschriftet, Fehler werden im Text benannt und nicht allein über Farbe angezeigt.
- Die Seitensprache ist ausgezeichnet, die Textgröße ist über die Browsereinstellungen skalierbar.
Bekannte Einschränkungen
Die Vergleichstabelle der Förderprogramme auf der Startseite ist auf sehr schmalen Bildschirmen horizontal scrollbar. Der Bereich ist per Tastatur erreichbar und scrollbar; dieselben Angaben stehen zusätzlich als Fließtext auf den beiden Programmseiten.
Sollten Ihnen weitere Barrieren auffallen, teilen Sie sie uns bitte mit. Wir bessern nach.
Barriere melden
Sie erreichen uns unter info@lionea.de oder telefonisch unter +49 355 4837 0500. Bitte beschreiben Sie kurz, an welcher Stelle das Problem auftritt und welche Technik Sie nutzen.
Zuständig für die Bearbeitung ist die Geschäftsführung der LIONEA GmbH. Wir bestätigen den Eingang und melden uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen mit einer Einschätzung zurück.
Stand dieser Erklärung
Erstellt im September 2026 anlässlich des Relaunchs dieser Website. Die Angabe zur Kleinstunternehmen-Ausnahme beruht auf der Selbstauskunft der LIONEA GmbH und wird bei Veränderung von Beschäftigtenzahl oder Umsatz überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung mit automatisierten Prüfwerkzeugen, einem vollständigen Tastaturdurchlauf und einer Prüfung der Kontrastwerte. Wir überprüfen die Erklärung mindestens einmal jährlich.